Bis zu zehn Jahre Haft für hartnäckige Stalker
Belästigungen durch hartnäckiges Nachstellen, Telefonanrufe oder E-Mails sind künftig strafbar. Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat am Freitag für ein Gesetz, das Stalking zu einer Straftat erklärt.
Das so genannte Stalking kann in Deutschland künftig mit jahrelangen Haftstrafen geahndet werden. Der Bundesrat ließ am Freitag in Berlin das vom Bundestag bereits verabschiedete Gesetz ohne Einwände passieren.
Wer anderen persönlich oder per Telefon nachstellt, kann demnach mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In besonders schweren Fällen drohen sogar bis zu zehn Jahre Haft. Strafbar sind künftig das unerwünschte Suchen räumlicher Nähe zum Opfer, aber auch das Nachstellen per Telefon oder Mail sowie Drohungen. „Stalker“ können auch in vorbeugende Untersuchungshaft genommen werden.
Vertreter mehrerer Länder werteten die Entscheidung als überfälligen Schutz für die Opfer von Nachstellungen. „Stalking ist mehr als ein privates Problem, es ist ein ernstzunehmendes Problem, von dem nicht nur Prominente betroffen sind“, sagte Brandenburgs Justizministerin Beate Blechinger. Für das Bundesjustizministerium sagte Staatssekretär Alfred Hartenbach, die Polizei könne nun schneller eingreifen. Hessens Justizminister Jürgen Banzer forderte, nun müsse sichergestellt werden, dass die Polizei ihre neuen Möglichkeiten auch einsetze.
posted on 2007-02-17 14:45
新世界梁珂 阅读(445)
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